Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen auf den Webseiten von Rausgegangen (im folgenden Rausgegangen) & Wunderfest (im folgenden Wunderfest) . Diese Webseiten werden von der Rausgegangen GmbH betrieben und die aktuelle Anschrift ist: Ehrenfeldgürtel 82-86, 50823 Köln.

Diese AGB traten am 19.09.2016 in Kraft.

Rausgegangen wurde entwickelt um Menschen in ihren Städten Inspiration für ihre Freizeitgestalltung zu liefern (Rausgegangen Inspiration). Darüber hinaus bietet Rausgegangen Veranstaltern und Werbetreibenden die Möglichkeit viele Services Rund um das Thema Veranstaltungen zu erhalten, wie Ticketing, Online Vermarktung, Erhalt einer Webseite und viele Weitere.

Diese zwei Service werden im folgenden “Rausgegangen Inspiration” und “Rausgegangen Partnerprogramm” genannt.

1. Allgemeines

Rausgegangen betreibt über ihre Webseite, App, E-Mail Newsletter und Facebookseiten für jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (im folgenden Teilnehmer), zugängliche Service (Rausgegangen Inspriration) und Datenbanken (Rausgegangen Partnerprogramm), in die die Teilnehmer Inserate eintragen.

Diese AGB gelten ausschließlich zwischen Rausgegangen und den Teilnehmern auf den von Rausgegangen bereitgestellten Services und Datenbanken. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.

Rausgegangen stellt in Form der App, Webseite, den Facebookseiten, E-Mail Newsletter und Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Inspiration zu Veranstaltungen und Übermittlung von Informationen (Inserate) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inspiration hat Rausgegangen Einfluss und wählt jeden Tag 4 Highlights aus. Rausgegangen ist selber nicht Veranstalter, Location Besitzer, sondern lediglich ein technisches Hilfsmittel mit dem Menschen über eine App, Webseite, Facebook und E-Mail Newsletter inspiriert werden und Veranstaltern geholfen wird vereinfacht Services wie Ticketing, Online Marketing, Verteilung in andere Netzwerke durchzuführen (Rausgegangen Partnerprogramm).

2. Leistungsbeschreibung

1. Die von Rausgegangen geschuldete Leistung besteht darin eine Inspirationsmaske in Form einer App, Newsletter, Facebook Posts und Webseite bereit zu stellen. Die Inhalte werden vorher durch Rausgegangen Mitarbeiter überprüft, jedoch übernimmt Rausgegangen keinerlei Haftung für die Richtigkeit. Der Teilnehmer muss diese Daten selber im Vorfeld prüfen, sollte er zu einer Veranstaltung, die er auf Rausgegangen sieht gehen wollen.

2. Zudem bietet Rausgegangen eine Eingabemaske um über den Facebook Login des Veranstalters auf folgende Service zuzugreifen:

  • 1. Die Veranstaltung an Rausgegangen als Tipp übermitteln, dadurch wird die Chance erhöht, dass eine Veranstaltung als Tagestipp aufgenommen wird, da es direkt an einen Rausgegangen Mitarbeiter weitergegeben wird, jedoch entscheidet am Ende immer noch ein Mitarbeiter ob die Veranstaltung als Tagestipp aufgenommen wird, oder nicht. Im Falle einer Aufnahme wird der Veranstalter vorher benachrichtigt.
  • 2. Die Veranstaltung wird in weitere Netzwerke weitergegeben. Dieser Service ist kostenpflichtig und es beinhaltet lediglich die Eintragung in eins der Ausgewählten Netzwerke, jedoch entscheidet im Anschluss jedes Netzwerk selber, ob die Eintragung auch erfolgreich ist. Rausgegangen übernimmt dafür keine Haftung, sondern trägt lediglich ein und über Annahme entscheidet immer noch der jeweiligen Netzwerkbetreiber.
  • 3. Es wird eine eigene Landingpage für die Veranstaltung erstellt. Der Grundservice ist kostenfrei und bietet die Möglichkeit über zusätzliche Leistungen die Landingpage zu verbessern. Für den Inhalt der Landingpage ist Rausgegangen nicht verantwortlich.
  • 4. Zusätzliche Marketingdienstleistungen, wie einen Facebook Post über Rausgegangen posten und zusätzliches Facebook Marketing dafür schalten. Die Buchung kann über das Tool erfolgen, jedoch bedeutet es nicht, dass diese auch durchgeführt wird, da Rausgegangen sich hier immer noch das Recht vorbehält diese Leistung nicht durchzuführen, wenn es nicht zur Marke von Rausgegangen passt. In diesem Falle entstehen für den Teilnehmer natürlich auch keine Kosten.
  • 5. Der Veranstalter kann auch Tickets über die Rausgegangen Plattform verkaufen. Dieser Verkauf findet über die für den Veranstalter automatisch generierte Webseite statt, oder durch ein Widget, Plugin oder iFrame.

3. Der Anspruch auf Nutzung der Rausgegangen Webseite, App, Newsletter und Facebookseite und ihrer Funktion besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

4. Rausgegangen behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Rausgegangen berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer.

5. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein die Rausgegangen Service zu nutzen.

3. Nutzerkonto und Registrierung

1. Die Nutzung der Rausgegangen Webseite, App und Facebookseite kann ohne Registrierung bei Rausgegangen erfolgen. Hier wird lediglich darauf hingewiesen, dass seitens der App folgende Datenschutzregelungen gelten: http://rausgegangen.de/privacy. Sollte man in der App die Funktion “Gemeinsam Rausgehen” nutzen, so muss man sich über sein Facebookprofil, oder ein SMS Login anmelden. Um den Sign up über Facebook zu ermöglichen benötigst du zuerst einen Facebook Account. Wenn du dich mit Facebook anmeldest erhalten wir von dir gewisse Informationen über dein Facebook Profil, inklusive deinem öffentlichen Facebookprofil und deinen Interessen, die du mit Freunden teilst. Für mehr Informationen welche Informationen das sind, kannst du hier nachlesen: http://rausgegangen.de/privacy. Es gibt aber auch die Möglichkeit über SMS einen Account zu generieren. Der SMS Dienst wird ebenfalls von Facebook betrieben. Der SMS Dienst ist für den Teilnehmer völlig kostenfrei und die Telefonnummer wird nicht an Rausgegangen übermittelt. Laut Facebook wird diese auch nicht an Facebook gesendet: Informationen über die Funktion erhält man direkt bei Facebook: https://developers.facebook.com/docs/accountkit/overview. Für den E-Mail Newsletter erfolgt die Anmeldung über den Service http://mailchimp.com/. Rausgegangen erhält dabei Zugriff auf die E-Mail Adresse, an die zu jederzeit eine E-Mail gesendet werden darf.

2. Wenn man bei Rausgegangen im Rausgegangen Partnertool eine Veranstaltung einstellen will und an Rausgegangen übermitteln möchte, sowie die weiteren Zusatzservice nutzen möchte braucht man einen Facebook Account. Mit dem Login mit Facebook erhält Rausgegangen Informationen über die Veranstaltungen von den Facebook Seiten, wo man “Editor” Rechte besitzt. Die genauen Informationen, die an Rausgegangen übersendet werden kann man hier nachlesen: http://rausgegangen.de/privacy.

3. Die Nutzung von Rausgegangen um eine Veranstaltung zu inserieren setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Mit der Registrierung kommt zwischen Rausgegangen und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen von Rausgegangen (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch hat der Teilnehmer jedoch nicht, dass er zu den Dienstleistungen jederzeit Zugang hat. Rausgegangen nimmt sich das Recht ein diese jederzeit zu entziehen.

4. Die Registrierung um Veranstaltungen zu inserieren ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht beim Rausgegangen Partnerprogramm registrieren.

5. Im letzten Schritt vom Rausgegangen Partnerprogramm sind Informationen einzugeben. Diese Angaben sollten im Sinne aller Beteiligten stimmen. Vor allem wenn zahlungspflichtige Service bestellt werden sind diese Informationen Grundlage für die Rechnungsstellung. Diese Informationen werden auf keinen Fall mit Dritten geteilt und können, wenn schriftlich gewünscht, gelöscht werden.

6. Für Rausgegangen Inspiration ist es möglich sich nicht mit Klarnamen zu registrieren und ein beliebiges Proflibild zu wählen.

7. Rausgegangen behält sich vor für den Service Rausgegangen Inspiration und Rausgegangen Partnerprogramm Nutzerkonten zu löschen, die 12 Monate inaktiv waren.

4. Buchung von Leistungen bei Wunderfest

1. Inserate können grundsätzlich kostenlos bei Wunderfest eingetragen werden. Zusätzlich wird dem Teilnehmer angeboten, das Inserat kostenpflichtig über die weiteren Service zu bewerben bzw. weitere Service zu buchen. Der Preis richtet sich nach dem jeweiligen Service und ist deutlich vermerkt. Der Endpreis ist zudem vor dem Abschluss deutlich kommuniziert.

2. Ein Inserat bleibt für immer in der Datenbank bestehen. Will der Teilnehmer nicht, dass ein von ihm eingetragenes Inserat weiterhin gelistet wird, so kann es dies per E-Mail: wirhelfen@rausgegangen.de beantragen. Im Falle der Löschung eines Inserats erfolgt keine Rückerstattung bereits gebuchter Service.

Im Folgenden wird das Thema Ticketing über Wunderfest ausführlicher erläutert:

  • 1. Das Thema Tickets kaufen über die Wunderfest unterliegt folgenden Regeln. Der Veranstalter schließt beim hinzufügen seiner PayPal E-Mail Adresse das Einverständnis, dass über Wunderfest Tickets verkauft werden dürfen. Der Kaufvertrag wird geschlossen zwischen Endkunde und Veranstalter. Wunderfest stellt lediglich die technische Plattform dafür zur Verfügung und verlangt dafür eine Gebühr. Die Transaktion des Geldes wird komplett über PayPal, oder Stripe abgewickelt. Für die Transaktion gelten die Bedingungen von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full?locale.x=de_DE und Stripe: https://stripe.com/de/privacy
  • 2. Der Veranstalter ist immer die Ansprechperson gegenüber dem Kunden. Rückabwicklungen sollten über das Rückerstattungssystem von PayPal, oder Stripe geschehen. Rückfragen des Kunden sollten direkt über den Veranstalter gelöst werden.
  • 3. Der Erwerb der Tickets ist natürlichen oder juristischen Personen gestattet, natürlichen Personen allerdings nur, wenn diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines und/oder mehrerer Tickets besteht grundsätzlich nicht.
  • 4. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben nach den Vorgaben der Bestellungsmaske zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Der Kunde ist berechtigt unter demselben oder unter verschiedenen Namen mehrere Bestellungen vorzunehmen und Tickets auf Dritte zu übertragen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Tickets zu einem höheren als vom Veranstalter direkt erworbenen Preis an Dritte zu verkaufen.
  • 5. Ein Vertragsabschluss erfolgt sobald der Kunde bei PayPal den Kaufprozess abgeschlossen hat. Der Kunden erhält anschließend eine E-Mail, sowie kann er auf der Bestellbestätigungsseite das Ticket runterladen. Sollte es hier zu technischen Problemen kommen, bzw. sollte der Kunde das Ticket nicht erhalten, weil es im Spam Ordner gelandet ist, oder aufgrund eines technischen Problems, so sollte stets zuerst der Veranstalter angefragt werden.
  • 6. Der Veranstalter und Rausgegangen dürfen jederzeit einen Ticketkauf rückgängig machen, unter folgenden Umständen: Die Angaben des Käufers sind falsch, auf Verdacht, dass Tickets an Dritte zu höheren Preisen weiterverkauft werden, das Kontingent aufgebraucht ist, oder aus anderen Gründen.
  • 7. Der Veranstalter kann jederzeit die Veranstaltung absagen, verschieben. Der Veranstalter kann problemlos die Tickets über das Rausgegangen Ticketing Tool zurückbuchen. Die Rechtsfolgen aus einer Veranstaltungsabsage ist den ggf. vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters zu entnehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 8. Der Veranstalter bestimmt den Endpreis, welche die Gebühren für das Ticketing und die Zahlungsabwicklung bereits beinhalten. Diese Kosten werden nicht an den Kunden weitergegeben. Alle Preise beinhalten bereits schon die jeweilige Mehrwertsteuer.
  • 9. Wunderfest ist kein Veranstalter einer der durch sie angebotenen Veranstaltungen und haftet nicht als Veranstalter für solche Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung entstehen können.
  • 9.1. Sollten Schäden entstehen, aufgrund von falschen Angaben auf der Ticketingseite, so haftet der Veranstalter dafür.
  • 9.2. Die Kundendaten, die im Rahmen der Kaufoption notwendig sind, dürfen verwendet werden, um unregelmäßig auf weitere für den Käufer relevante Veranstaltungen hinweisen zu dürfen. Ansonsten gelten die Datenschutzbestimmungen.
  • 9.3. Soweit Wunderfest im Namen eines Veranstalters Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen ausgeschlossen. Erfolgt die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich Rausgegangen vor, die reservierten Tickets wieder in den Verkauf zugeben.

5 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

1. Für das Rausgegangen Inspirations Angebot, vor allem bezüglich “Gemeinsam Rausgehen” gilt: “Gemeinsam Rausgehen” ist ein Service um Menschen mit ähnlichen Interessen miteinander zu verbinden. Dieser Service setzt extrem viel Vertrauen voraus und dass Menschen sich angemessen verhalten. Im Gemeinsam Rausgehen Service ist strengstens folgendes verboten:

  • Beleidigung von anderen Teilnehmern
  • Rassistische Bemerkungen
  • Gewalttätige, rassistische, oder sexuelle Übergriffe ereignen, vor Ort.
  • Sonstige nicht angemessene Verhaltensweisen.

Rausgegangen wird probieren diese Nutzer so schnell wie möglich zu sperren, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für eines der oben genannten Punkte. Die Verwendung der Gemeinsam Rausgehen Funktion erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung.

2. Für das Rausgegangen Partnerprogramm kann Rausgegangen folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder wenn Rausgegangen ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere wenn der Forderungseinzug / Rechnungszahlung fehlschlägt):

  • 1. Löschen von Inseraten oder sonstigen Inhalten, die bei Rausgegangen eingestellt worden sind.
  • 2. Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten auf der Rausgegangen Webseite.
  • 3. Verwarnung von Teilnehmern
  • 4. Be-/Einschränkung der Nutzung der Rausgegangen Webseite.
  • 5. Vorläufige Sperrung von Teilnehmern.
  • 6. Endgültige Sperrung von Teilnehmern

3. Rausgegangen kann Inserate löschen, wenn diese inhaltlich oder von ihrer Aufmachung her gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Löschung durch Rausgegangen und evtl. bereits genutzter Zusatzdienstleisungen bleibt der Teilnehmer zur Zahlung verpflichtet.

4. Rausgegangen kann einen Teilnehmer, sowohl für die Nutzung der Rausgegangen Inspirations, wie auch Rausgegangen Partnertools endgültig und dauerhaft von der Nutzung sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGBs verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

5. Sobald ein Teilnehmer gesperrt wurde, darf dieser Teilnehmer die Rausgegangen Webseite nicht mehr nutzen und sich auch nicht erneut registrieren.

6. Teilnehmer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Ein Teilnehmer kann sich an wirhelfen@rausgegangen.de wenden und die Löschung seinen Accounts schriftlich beantragen.

7. Rausgegangen kann den Nutzungsvertrag ohne Frist jederzeit kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon ebenso unberührt, wie das Recht der außerordentlichen Kündigung.

6. Preisänderungen, Änderungen der AGB

1. Rausgegangen & Wundefest behalten sich vor für jeden Service jederzeit und ohne Angaben von Gründen Preisänderungen und Kosten einzuführen.

2. Rausgegangen & Wundefest behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Teilnehmer muss der Geltung der neuen AGB zustimmen, ansonsten können keine neuen Inserate eingestellt werden. Ein administrativer Zugang zum Nutzerkonto und die Verwaltung bestehender Inserate bleibt auch ohne Zustimmung zu den neuen AGB möglich. Stimmt der Teilnehmer den neuen AGB nicht zu, kann er sein Nutzerkonto jederzeit löschen.

7. Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

1. Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Teilnehmer Rausgegangen diesen Inhalten ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein und versichert, die nötigen Rechte dafür zu besitzen. Der Teilnehmer erhält hierfür kein Honorar. Mit dem Löschen des Inhalts durch eine E-Mail an wirhelfen@rausgegangen.de erlischt dieses Nutzungsrecht.

2. Für den Inhalt eines Inserats ist der Teilnehmer allein verantwortlich.

3. Bei der Einstellung eines Inserats ist durch den Teilnehmer zu prüfen, ob das Inserat bereits in der Datenbank vorhanden ist. Ein Inserat darf nicht doppelt eingetragen werden. Existiert bereits ein ähnliches Inserat, an welchem der Teilnehmer eine Korrektur vornehmen möchte, so können über die Funktion „Event bearbeiten“ auf der Übersichtsseite vorgenommen werden.

4. Die Inserate können mit Bildern illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Bilder in die Rausgegangen Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt nutzen darf und die nicht mit Rechten Dritter – insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter – belastet sind.

5. Unzulässig ist das Einrichten von “Fake” Inseraten, die nicht geplant sind in der Realität durchgeführt zu werden.

8. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate

1. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf das Inserat (insbesondere Titel, Datum und Ort) zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z.B. Tippfehler, falsche Locations) sind nach deren Entdeckung unverzüglich zu berichtigen. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von Rausgegangen überprüft. Rausgegangen übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.

2. Rausgegangen schließt jeder Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

9. Freistellung

Der Teilnehmer stellt Rausgegangen von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der Rausgegangen Webseite durch den Teilnehmer gegen Rausgegangen geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierüber auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Rausgegangen einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

10. Manipulation der Suche und Störung der Systemintegrität

1. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Rausgegangen Service wie Webseite, App, Newsletter und Facebookseite funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von Rausgegangen zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von Rausgegangen generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Rausgegangen Service einzugreifen.

2. Es ist Teilnehmern untersagt, die Ergebnisse der Inseratssuche der Rausgegangen Webseite durch falsche oder irreführende Angaben, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der Rausgegangen Webseite zu manipulieren.

11. Gewährleistung

Rausgegangen ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betriebe, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmen oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subkontenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von Rausgegangen zu verantwortenden Störungen Ansprüchen nicht.

12. Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Unternehmen haftet Rausgegangen für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Rausgegangen, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rausgegangen für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

2. Gegenüber Verbrauchern haftet Rausgegangen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Rausgegangen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Rausgegangen jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

3. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Rausgegangen der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Rausgegangen.

5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmen oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Rausgegangen.

13. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der Rausgegangen Webseite, App, Facebookseite und E-Mail Newsletter eingestellten Inserate unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

14. Leistungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand

1. Der Teilnehmer, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie im Falle eines Verbrauchers den gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

2. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handels-gesetzbuches handelt, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von Rausgegangen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Köln.

15. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

16. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Veranstalter von Gewinnspielen unter www.rausgegangen.de sowie der zugehörigen Facebook-Seite www.facebook.com/rausgegangen und Instagram-Seite www.instagram.com/rausgegangen_koeln ist Rausgegangen GmbH, Sitz: Ehrenfeldgürtel 82-86, 50823 Köln (im Folgenden: Rausgegangen). Für Gewinnspiele über die Facebook-und Instagramseiten gilt zudem: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Für die Teilnahme an Gewinnspielen von Rausgegangen gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie Gewinnspielregeln für einzelne Gewinnspiele, in welchem Ablauf und Zeitraum des Gewinnspiels, die Gewinne, sowie die Ermittlung und Bekanntgabe der Gewinner festgelegt werden. Sachpreise können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer:innen die Teilnahmebedingungen und die Gewinnspielregeln.

Die Teilnahme an Gewinnspielen von Rausgegangen ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von Rausgegangen gebunden. Die Gewinner:innen werden von Rausgegangen per E-Mail (bei Gewinnspielen auf Facebook über die Nachrichtenfunktion und bei Gewinnspielen auf Instagram über die Nachrichtenfunktion) benachrichtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen ist nur zulässig, soweit sich die Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme am Gewinnspiel vor Teilnahme einverstanden erklären; im Gewinnfall erfolgt eine Gewinnausgabe an die Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter:innen von Rausgegangen sowie Angehörige betreffender Mitarbeiter:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede:r Teilnehmer:in darf nur einmal an einem einzelnen Gewinnspiel teilnehmen.

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, einschließlich der Spielregeln für das betreffende Gewinnspiel, berechtigt Rausgegangen, den/die jeweilige:n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein:e Teilnehmer:in im Rahmen der Anmeldung zum Gewinnspiel falsche Angaben macht oder versucht, manipulativ auf den Spielverlauf oder die Voraussetzungen für den Erhalt eines Gewinns einzuwirken (z. B. durch Manipulation von Software). Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um eine:n Gewinner:in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann; in diesem Fall wird ein:e Ersatzgewinner:in ermittelt. Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen.

Rausgegangen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten. Rausgegangen erhebt, verarbeitet und nutzt die von den Teilnehmer:innen anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zum Zwecke der Benachrichtigung der Gewinner:innen.

Rausgegangen behält sich das Recht vor, die Daten des Gewinners oder der Gewinnerin an Dritte weiterzugeben, sollte es für die Zustellung und Einlösung des Gewinns vonnöten sein. Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Nutzung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Wir messen dem Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://rausgegangen.de/privacy abrufbar ist.